Diese Europäische Norm gilt für alle Alarmempfangsstellen, welche Signale überwachen und/oder empfangen und/oder verarbeiten, die eine umgehende Reaktion auf Notfälle erfordern.
In allen vorhandenen Normen der Reihe EN 50131, die unter CLC/TC 79 „Alarmanlagen“ veröffentlicht sind, wird die Abkürzung AES verwendet. Um Unklarheiten zu vermeiden und um eine Eindeutigkeit in der Terminologie zu erreichen, wird die Abkürzung AES innerhalb dieser europäischen Norm weiterverwendet und ist mit ÜAES (Überwachungs- und Alarmempfangsstelle) gleichzusetzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Europäische Norm keine nationalen gesetzlichen Regelungen ersetzt, die vom nationalen Gesetzgeber zur Regelung des Sicherheitssektors erlassen sind. Inhalte von geregelten (inter-)nationalen Vorschriften, die sich mit anderen Versorgungsleistungen beschäftigen (z. B. Wasser, Abwasser, Öl- und/oder Gasversorgung und Energie-/Stromversorgung), können von dieser Europäischen Norm nicht beeinflusst werden.
Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.